2023-08-21

Zur aktuellen Lage an der Staatsgrenze zwischen Aserbaidschan und Armenien

Angesichts der anhaltenden Versuche Armeniens, die internationale Gemeinschaft in die Irre zu führen und zu manipulieren, möchten wir über die Situation in Bezug auf den Teil der Region Karabach in Aserbaidschan, in dem die russischen Friedenstruppen vorübergehend stationiert sind, Folgendes mitteilen:

Zuallererst bekräftigt die Regierung der Republik Aserbaidschan ihr unerschütterliches Engagement für das humanitäre Völkerrecht und die Menschenrechte. In diesem Zusammenhang lehnen wir kategorisch alle unbegründeten Behauptungen über die Existenz einer „Blockade“ oder „humanitären Krisen“ ab, wie sie von Armenien verbreitet werden und von denen einige in gewissem Maße auch in den Erklärungen hochrangiger Beamter internationaler Organisationen aufgegriffen wurden. Die von Armenien angeführten Begriffe „Blockade“ und „humanitäre Krisen“ sind ein offensichtlicher Ausdruck seiner umfassenden Propaganda- und Diskreditierungskampagne gegen Aserbaidschan.

Es ist wichtig zu betonen, dass die Region Karabach ein international anerkanntes Hoheitsgebiet Aserbaidschans ist und dass die dort lebenden ethnischen Armenier die Bewohner Aserbaidschans sind. Jede rücksichtslose Bezeichnung dieser Region als „Berg-Karabach“ widerspricht den Grundsätzen der territorialen Integrität und Souveränität Aserbaidschans und der geltenden nationalen Gesetzgebung sowie dem von den Vereinten Nationen entwickelten normativen Rahmen in Bezug auf die Verwendung geografischer Namen. Diese ehemalige sowjetische Bezeichnung hat innerhalb der souveränen Staatsgrenzen Aserbaidschans keine rechtliche oder territoriale Bedeutung.

Was den sogenannten „Latschin-Korridor“ betrifft, handelt es sich eindeutig um eine Straße, die im Hoheitsgebiet Aserbaidschans liegt. Es ist zu beachten, dass diese Route keinen extraterritorialen Status besitzt. Aserbaidschan hat im Einklang mit seinen Verpflichtungen aus der trilateralen Erklärung vom 10. November 2020 immer den Verkehr auf dieser Straße zugelassen. Allerdings hat Armenien diese Route, die ausschließlich für humanitäre Zwecke vorgesehen ist, konsequent für die Rotation seiner fast 10.000 Männer starken bewaffneten Gruppen, die es illegal im Hoheitsgebiet Aserbaidschans unterhält, sowie für den Transfer von Waffen, Munition und Landminen in das Hoheitsgebiet Aserbaidschans und für den Schmuggel der illegal abgebauten Mineralien aus dem Hoheitsgebiet Aserbaidschans genutzt.

Am 23. April 2023 richtete Aserbaidschan in Ausübung seines inhärenten Rechts auf Schutz seiner Souveränität und Sicherheit eine Grenzübergangsstelle am Anfang der Latschin-Straße an der Staatsgrenze zwischen Armenien und Aserbaidschan ein.

Es ist von größter Bedeutung, alle Behauptungen zu widerlegen, die die „Illegalität“ der oben genannten Grenzübergangsstelle oder ihre angebliche Behinderung des grenzüberschreitenden Verkehrs vermuten lassen. Der Internationale Gerichtshof (IGH) lehnte mit Beschluss vom 6. Juli 2023 einstimmig den Appell Armeniens an Aserbaidschan ab, sein Personal von der Latschin-Straße abzuziehen. Das Urteil des Internationalen Gerichtshofs wies alle von Armenien implizierten Behauptungen, dass die Grenzübergangsstelle „Latschin“ an der Grenze zwischen Aserbaidschan und Armenien den Verkehr auf der Latschin-Straße behinderte oder dass seine Existenz rechtswidrig sei und daher eine Entfernung rechtfertige, schlüssig zurück.

Entgegen aller Propaganda Armeniens haben die Bewegungen von Zivilisten aus der Region Karabach von Aserbaidschan nach Armenien und zurück nach der Einrichtung einer Grenzübergangsstelle einen bemerkenswerten Anstieg erfahren. Bemerkenswert ist, dass bis zum 15. Juni 2023 mehr als 2.000 Personen die Grenzübergangsstelle überquerten.  Jedoch am 15. Juni kam der Verkehr über die Grenzübergangsstelle aufgrund des Angriffs der armenischen Streitkräfte auf aserbaidschanische Grenzschutzbeamte und begleitende Friedenstruppen der Russischen Föderation abrupt zum Erliegen. Bedauerlicherweise kam es bei diesem Angriff zu schweren Verletzungen eines aserbaidschanischen Grenzschutzbeamten. Aufgrund der akuten Sicherheitsbedrohung und der noch ausstehenden Untersuchung des Angriffs wurde der Verkehr über den Grenzkontrollpunkt vorübergehend eingestellt.

Es ist wichtig anzumerken, dass die bewaffnete Provokation gleichzeitig mit der Anwesenheit des Konvois des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) in der Nähe der Grenzübergangsstelle stattfand. Das IKRK war an einer vorab geplanten Operation beteiligt, um eine Gruppe armenischer Einwohner aus der Region Karabach zu begleiten, die aus medizinischen Gründen nach Armenien reisten. Der Angriff am 15. Juni richtete sich nicht nur gegen aserbaidschanische Grenzsoldaten, sondern stellte auch eine direkte Bedrohung für IKRK-Mitarbeiter und Zivilisten dar, die die Übergangsstelle überquerten, mit der Absicht, den erfolgreichen Betrieb der Übergangsstelle zu gefährden.

Obwohl Armenien die Verantwortung für diesen bewaffneten Angriff übernahm, belebte es schnell sein falsches Narrativ, dass Aserbaidschan die Latschin-Straße absichtlich blockierte. Diese Haltung wird noch dadurch verschärft, dass Armenien sich weigert, Garantien für künftige Vorfälle ähnlicher Art zu geben, wodurch die vollständige Wiederaufnahme des Betriebs der Grenzübergangsstelle effektiv behindert wird. Aserbaidschan hat Armenien wiederholt unerschütterlich dazu aufgerufen, über Grenz- und Zollinstitutionen zusammenzuarbeiten und einen nahtlosen und sicheren grenzüberschreitenden Personen-, Fracht- und Dienstleistungsverkehr zu fördern. Es ist bedauerlich, dass dieser Appell unbeantwortet geblieben ist.

Trotz der Hartnäckigkeit Armeniens erleichtert Aserbaidschan weiterhin die Durchreise armenischer Einwohner zu dringenden medizinischen Zwecken nach Armenien. Im Durchschnitt überqueren 25–30 Personen die Übergangsstelle aus medizinischen Gründen. Dies geschieht trotz der rücksichtslosen Versuche Armeniens, IKRK-Konvois auszunutzen, um bestimmte Güter mit doppeltem Verwendungszweck zu schmuggeln, um seine illegalen bewaffneten Gruppen in Aserbaidschan zu versorgen. Diese dreiste Tat, die das humanitäre Mandat und den Ruf des IKRK untergräbt, wurde von der Organisation öffentlich anerkannt.

Angesichts der Unnachgiebigkeit Armeniens hat sich Aserbaidschan um eine Zusammenarbeit mit dem IKRK bemüht, um die alternativen und kürzeren Routen, wie den nördlichen Weg nach Khankandi über Aghdam, zu nutzen, um humanitäre Hilfsgüter in die Region Karabach zu transportieren. In diesem Zusammenhang ist es wichtig hervorzuheben, dass der Präsident des Europäischen Rates, Herr Charles Michel, in seinen öffentlichen Äußerungen nach einem Treffen zwischen Präsident Aliyev und Premierminister Pashinyan in Brüssel, die Nutzung der Aghdam-Khankendi-Route als einen wichtigen Bestandteil befürwortete, um sicherzustellen, dass die Grundbedürfnisse der Bewohner von Karabach angemessen befriedigt werden.

Armenien verweigert jedoch durch das rechtswidrige Regime, das es auf dem Territorium Aserbaidschans gegründet hat, weiterhin die Bereitstellung von Hilfe durch das IKRK über Aghdam und andere von Aserbaidschan vorgeschlagene Routen. Armenien organisiert sogenannte öffentliche Proteste gegen die Nutzung alternativer Routen und blockiert diese, um die Lieferung von Fracht und Dienstleistungen zu verhindern. Dieses Verhalten wird durch eine rücksichtslos instrumentalisierte Agenda des ethnischen und rassistischen Hasses vorangetrieben und untergräbt damit den Kern der humanitären Hilfe, die Aserbaidschan seiner eigenen Bevölkerung in der Region Karabach anbietet.

Es ist wichtig, ein weiteres kritisches Anliegen zu erwähnen, das durch systematischen ethnischen Hass gegen Aserbaidschaner gekennzeichnet ist. Im Laufe von drei Jahrzehnten hat Aserbaidschan die Hauptlast des aggressiven Vorgehens Armeniens getragen und schwere Ungerechtigkeiten und staatlich geförderte Feindseligkeiten erlitten, die sich gegen das aserbaidschanische Volk, selbst gegen seine jüngsten Mitglieder, richteten. Während der fast 30-jährigen Besatzung aserbaidschanischer Gebiete durch Armenien kam es zu ethnischen Säuberungen, Kriegsverbrechen und der gewaltsamen Vertreibung Hunderttausender Aserbaidschaner, darunter Kinder, ältere Menschen und Frauen. Die Aggression Armeniens führte dazu, dass Zehntausenden Kindern in Aserbaidschan auf tragische Weise grundlegende Rechte entzogen wurden, darunter das Recht auf Leben, Bildung, Sicherheit, Schutz und Gesundheit.

Diese willkürliche Verweigerung humanitärer Hilfe aus Aserbaidschan auf der Grundlage ethnisch voreingenommener Narrative ist ein weiteres Beispiel für die festgefahrene Politik Armeniens. Diese Aktion stellt einen eklatanten Verstoß gegen das humanitäre Völkerrecht dar und unterstreicht die kalkulierten Manöver Armeniens, wodurch die Manipulation humanitärer Bemühungen durch Armenien offengelegt wird. Folglich diskreditieren diese Taktiken jegliche Glaubwürdigkeit, die den Behauptungen einer sogenannten „Blockade“ zugeschrieben wird.

Es ist besonders wichtig zu betonen, dass Armeniens derartige Bestrebungen zu einem Zeitpunkt stattfinden, an dem sich nach einem 30 Jahre andauernden blutigen Konflikt eine historische Chance für eine letztendliche Normalisierung der Beziehungen zwischen den beiden Ländern ergibt. In den letzten Monaten haben wir durch aktives Engagement internationaler Partner eine deutliche Intensivierung des Normalisierungsprozesses vorangetrieben. Diese diplomatischen Dialoge haben sich als entscheidend erwiesen, um Differenzen zu verringern und greifbare Fortschritte bei mehreren Artikeln des künftigen bilateralen Abkommens zu erzielen, das auf die Schaffung eines dauerhaften Friedens und zwischenstaatlicher Beziehungen abzielt.

Gleichzeitig versucht Armeniens wiederkehrendes Muster unkonstruktiven Verhaltens auch Aserbaidschans Bemühungen zu behindern, die ethnischen armenischen Bewohner der Region Karabach als gleichberechtigte Bürger in seinen politischen, rechtlichen und sozioökonomischen Rahmen zu integrieren. Aserbaidschan garantiert die Wahrung aller relevanten Rechte und Freiheiten, die in seiner Verfassung und den internationalen Mechanismen, die es unterzeichnet hat, verankert sind.

Die Regierung Aserbaidschans ist bereit, Zusicherungen für das Wohlergehen der ethnischen Armenier zu geben, die als Teil der aserbaidschanischen Bevölkerung innerhalb ihrer Grenzen leben.

Allerdings beabsichtigt Armenien, getrieben von einer revanchistischen Denkweise und gegensätzlich zu Verpflichtungen im Rahmen des Normalisierungsprozesses, durch Einmischung in die inneren Angelegenheiten Aserbaidschans, sowie durch die Verbreitung ethnischen Hasses, die Fälschung von Fakten, Täuschung und irreführende Narrative, die die Existenz von einer „Blockade“ und einer „humanitären Krise“ unterstellen, die Notlage zu erneuern. Eine von Aserbaidschan vorgeschlagene praktikable Lösung liegt vor und steht zur Umsetzung durch die Nutzung der Straße Aghdam-Khankendi bereit. Gleichzeitig wird die Latschin-Straße weiterhin im Einklang mit der Souveränität und der nationalen Gesetzgebung Aserbaidschans funktionieren.

An diesem kritischen Punkt trägt die internationale Gemeinschaft eine erhöhte Verantwortung, die Manipulations- und Fehlinformationsversuche Armeniens entschieden zurückzuweisen. Anstatt Armenien mit voreingenommenen und einseitigen Erklärungen und Handlungen weiter zu ermutigen, obliegt es der internationalen Gemeinschaft, Armenien zu zwingen, seine Handlungen, die die Souveränität und territoriale Integrität Aserbaidschans untergraben, einzustellen, die Reintegration der Karabach-Armenier nicht zu verhindern, und stattdessen sich aktiv an Friedensverhandlungen zu beteiligen.

 

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